A. Sachverhalt:
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1987 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger betreibt ein Handelsgewerbe. Seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Mit Kaufvertrag vom 31. März 1987 erwarb der Kläger ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Der Kaufpreis betrug 348.402 DM.
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