I. Für das Streitjahr 1991 hat der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) am 17. März 1997 nach wiederholten vorangegangenen, hier nicht interessierenden Korrekturen den Einkommensteuerbescheid gegenüber den Antragstellern zu 1 und den Gewerbesteuermessbescheid gegenüber dem Antragsteller zu 2, jeweils gestützt auf § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (
Die hiergegen erhobenen Klagen hat das Finanzgericht durch Urteile vom 14. Juli 2000 abgewiesen. Hierauf wird ebenso Bezug genommen wie auf den Beschluss X B 129 und 130/00 vom heutigen Tage (BFH/NV 2001, 1444), mit dem der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger zurückgewiesen hat.
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