BFH - Beschluss vom 28.06.2007
V B 95/06
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2122
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 19.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 64/01

BFH - Beschluss vom 28.06.2007 (V B 95/06) - DRsp Nr. 2007/16367

BFH, Beschluss vom 28.06.2007 - Aktenzeichen V B 95/06

DRsp Nr. 2007/16367

Gründe:

I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Beratung über Konzeption und Durchführung von organisatorischen und personellen Entwicklungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter technischer Unterstützungselemente, Projektmanagement sowie Konzeption, Recherche und Erstellung von Medien.

Die Klägerin erhielt vom Land X Zahlungen im Rahmen des Landesprogramms "Qualifizierung, Arbeit, Technik, Reorganisation". Mit diesem Programm wollte das Land die Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Wandel und die Veränderung der Produktionssysteme unterstützen. Schwerpunkte waren Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien, neuer Organisationskonzepte, neuer Produkte sowie neuer Umweltstandards. Zielgruppe waren die Beschäftigten, insbesondere von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen. Bezuschusst werden sollten --in der Regel mit Festbeträgen-- Ausgaben für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Unternehmen mussten sich angemessen an den Maßnahmekosten beteiligen.