BFH - Beschluß vom 28.08.1986 (VR 18/86) - DRsp Nr. 1996/12281
BFH, Beschluß vom 28.08.1986 - Aktenzeichen VR 18/86
DRsp Nr. 1996/12281
»Die Rüge, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Richter während der mündlichen Verhandlung eingeschlafen sei, ist nur ordnungsgemäß erhoben worden, wenn angegeben wird, welche Vorgänge der Verhandlung dieser Richter nicht hat wahrnehmen können.«