Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.
Wegen eines geltend gemachten Verfahrensmangels kann die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur zugelassen werden, wenn dieser vorliegt und die Entscheidung darauf beruhen kann.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|