BFH - Beschluß vom 29.01.1991 (II ZR E 6/90) - DRsp Nr. 1996/10873
BFH, Beschluß vom 29.01.1991 - Aktenzeichen II ZR E 6/90
DRsp Nr. 1996/10873
»Der Streitwert eines Revisionsverfahrens, in dem sich das FA gegen eine durch das FG anerkannte Aufrechnung gegen Steuerforderungen wendet, bemißt sich jedenfalls dann nach dem vollen Wert der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung, wenn der Bestand der Gegenforderung streitig ist.«