Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Pfändungsverfügung, mit welcher der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen die Ansprüche des in der Vollzugsanstalt einsitzenden Antragstellers auf Auszahlung von Eigengeld gegen die Vollzugsanstalt gepfändet hat.
Der Antrag ist unzulässig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|