BFH - Beschluss vom 29.10.2008
I B 84/08
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 191
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 25.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 378/05

BFH - Beschluss vom 29.10.2008 (I B 84/08) - DRsp Nr. 2008/24181

BFH, Beschluss vom 29.10.2008 - Aktenzeichen I B 84/08

DRsp Nr. 2008/24181

Gründe:

I. Streitig ist, ob die Einkünfte eines Berufskraftfahrers aus nichtselbständiger Arbeit für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber im Inland zu versteuern sind.

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Ehegatten mit Wohnsitz im Inland und wurden im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr von Januar bis einschließlich November als Berufskraftfahrer bei einer luxemburgischen Spedition beschäftigt. In Ausübung dieser Tätigkeit hielt er sich zwei Tage in Belgien, einen Tag in Norwegen, 67 Tage in Dänemark und 17 Tage in den Niederlanden auf.

Die Einkünfte des Klägers aus dem luxemburgischen Arbeitsverhältnis wurden vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) im Rahmen der Veranlagung der Kläger für das Streitjahr als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Besteuerung unterworfen.