BFH - Beschluss vom 30.01.2008
V S 10/06

BFH - Beschluss vom 30.01.2008 (V S 10/06) - DRsp Nr. 2008/5434

BFH, Beschluss vom 30.01.2008 - Aktenzeichen V S 10/06

DRsp Nr. 2008/5434

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Umsätze aus dem Betrieb eines Hotels dem Antragsteller oder einer von ihm gegründeten Gesellschaft britischen Rechts zuzurechnen sind.

Der Antragsteller ist von Beruf Rechtsanwalt und gründete im Jahr 2000 die A Limited (Ltd.) in E (England). Mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 teilte er dem Antragsgegner (Finanzamt --FA--) mit, dass der eingetragene Geschäftssitz der Ltd. zwar in England sei, die Geschäftstätigkeit aber im Inland liege. Steuerlich gesehen handele es sich um ein Einzelunternehmen mit Sitz in B/Deutschland. Die Ltd. sei demnach steuerlich unbeachtlich.

Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2001 trug der Antragsteller ergänzend vor, die Ltd. versteuere wieder die Einkünfte aus dem Hotelbetrieb und aus Vermietung und Verpachtung. Die Zurechnung solle aber ausschließlich auf seine Person erfolgen.