I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, hat ihren Gesellschafter-Geschäftsführern "Kilometergelder" und Abfindungen für nicht genommenen Urlaub gezahlt sowie Pensionszusagen erteilt und entsprechende Pensionsrückstellungen gebildet. Nach Ansicht des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) haben diese Vorgänge zu verdeckten Gewinnausschüttungen i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes geführt. Das Finanzgericht (FG) ist dem gefolgt und hat auf dieser Basis die streitgegenständlichen Steuerbescheide bestätigt. Die Revision gegen sein Urteil hat es nicht zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|