BFH - Beschluss vom 30.04.2008
VIII B 78/07
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3406/05

BFH - Beschluss vom 30.04.2008 (VIII B 78/07) - DRsp Nr. 2008/12196

BFH, Beschluss vom 30.04.2008 - Aktenzeichen VIII B 78/07

DRsp Nr. 2008/12196

Gründe:

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Im Streit ist, ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitjahr (1992) Kapitaleinnahmen zugeflossen sind, indem er einen zur Zahlung an ihn fälligen Geldbetrag zu einem Teilbetrag erneut seinem betrügerisch nach dem Schneeballsystem handelnden Schuldner --im Wege der Darlehensprolongation oder Novation-- zur Verfügung gestellt hat. Der Kläger bestreitet den Zufluss von Kapitaleinnahmen, da der Schuldner weder zahlungsfähig noch -willig gewesen sei. Der Senat sieht von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).