Das Rechtsmittel ist teils unbegründet, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen, teils unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) innerhalb der Beschwerdefrist ihrer Darlegungspflicht nach § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in der insoweit für den Streitfall maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung --a.F.-- (s. Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|