I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Rechtsanwalt. Im Streitjahr erzielte er Einnahmen in Höhe von 114.719,25 DM. Davon entfielen 86.179,22 DM auf seine Tätigkeit als Treuhänder für eine Bauherrengemeinschaft. Im Rahmen seiner Treuhandtätigkeit für die Bauherrengemeinschaft oblag dem Kläger nach den mit den einzelnen Bauherren abgeschlossenen Treuhandverträgen die Wahrnehmung der Rechte, Pflichten und Interessen der Bauherren beim Grundstückserwerb, bei der anschließenden Bebauung und bei der Finanzierung des Objekts und dabei insbesondere:
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