I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind die Erben des im Jahre 1999 verstorbenen Heinrich R (Veräußerer). Dieser betrieb ein Hotel und Restaurant. Im Jahre 1988 veräußerte er den Gesamtkomplex "Parkhotel R" zu einem Preis von insgesamt 12 425 000 DM netto zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 1 739 500 DM. Der Nettoverkaufspreis entfiel in Höhe von 500 000 DM auf die Wohnung des Veräußerers.
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