BFH - Urteil vom 01.10.1986 (I R 121/83) - DRsp Nr. 1996/12351
BFH, Urteil vom 01.10.1986 - Aktenzeichen I R 121/83
DRsp Nr. 1996/12351
»Für die Zuordnung einer Berufstätigkeit zu dem Katalogberuf "Ingenieur" i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG reicht es nicht aus, daß ein Steuerpflichtiger die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nur auf Grund der Übergangsregelung des Art. 3 Abs. 1 BayIngG führt. Vielmehr ist der betroffene Steuerpflichtige nur dann Ingenieur i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG, wenn er auch schon vor Inkrafttreten des BayIngG die Tätigkeit eines Ingenieurs ausübte.«