Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, betreibt eine Maschinenfabrik in A. Streitig ist noch, ob Zinsen für eine Pflichtteilsschuld zweier Kommanditisten im Streitjahr 1980 Sonderbetriebsausgaben darstellen und ob die Pflichtteilsverbindlichkeit bei der Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens auf den 01.01.1981 als Betriebsschuld anzusetzen ist.
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