I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine KG-- erzielte in den Streitjahren (1988 bis 1990) gewerbliche Einkünfte, deren einheitliche und gesonderte Feststellung vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) im Anschluss an eine Betriebsprüfung mit Bescheiden vom 20. Oktober 1993 geändert wurde. Der Einspruch der Klägerin blieb erfolglos.
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