I. Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) faßten folgende Gewinnausschüttungsbeschlüsse:
- "Die Gesellschafter der ... haben am heutigen Tage unter Verzicht auf die Einhaltung aller Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung abgehalten. Dabei wurde beschlossen, auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn des Jahres 1994 eine Vorabausschüttung von 1 272 269 DM vorzunehmen. X, den 5. Dezember 1994"
- "Die Gesellschafter der ... haben am heutigen Tag unter Verzicht auf die Einhaltung aller Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung abgehalten. Dabei wurde beschlossen:
- den von der ... geprüften Jahresabschluß zum 31. Dezember 1993 festzustellen
- der Geschäftsleitung Entlastung zu erteilen
- aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 1993 eine Ausschüttung in Höhe von 1 272 269 DM vorzunehmen
- den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. X, den 14. Dezember 1994"
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