Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt. In dem Streitzeitraum 1975 bis 1982 war er selbständig tätig und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kläger führte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts für Prüfungsdienste (Steufa) am 7. März 1984 und am 19. Januar 1989 Durchsuchungen in seiner Praxis sowie im März 1985 in einer Bankfiliale durch. Die erste Durchsuchung betraf lediglich die Besteuerungszeiträume 1980 bis 1982. Am 15. März 1984 fertigte der Fahndungsprüfer einen Vermerk, in dem es heißt:
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