BFH - Urteil vom 02.07.1998
IV R 60/97
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 149
NVwZ 1999, 808

BFH - Urteil vom 02.07.1998 (IV R 60/97) - DRsp Nr. 1999/510

BFH, Urteil vom 02.07.1998 - Aktenzeichen IV R 60/97

DRsp Nr. 1999/510

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Krankenpfleger selbständig tätig. Anläßlich einer beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) durchgeführten Kassenprüfung wurde festgestellt, daß das FA dem Kläger aufgrund eines Eingabefehlers eine falsche Abrechnung zum geänderten Einkommensteuerbescheid 1988 erteilt hatte. Dem Kläger war infolgedessen ein Betrag von ... DM zu Unrecht erstattet worden. Die Steuerschuld in Höhe von ... DM wurde nicht erhoben. Das FA forderte daher zuletzt mit Abrechnung vom 11. November 1992 Einkommensteuer in Höhe von ... DM zurück.