I. Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist nunmehr Rechtsanwalt A, der als Insolvenzverwalter das Verfahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des früheren Klägers und Revisionsklägers B aufgenommen hat.
B war als Konstrukteur selbständig tätig. Im Jahr 1992 erwarb er für jeweils ca. 210 000 DM zwei Segeljachten, die er über die Firma X vercharterte. Mit X hatte er befristete Vermittlungsverträge für die Zeit vom 1. April 1992 bis zum 30. September 1993 bzw. 30. September 1994 abgeschlossen. Nach einer Renditeberechnung der X sollten die Jachten durchschnittlich zwanzig Wochen im Kalenderjahr zu einem Wochenpreis von jeweils 3 000 DM verchartert werden können. Zusätzlich hatte B unter Mitwirkung eines Steuerberaters eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einer Ertragsvorschau für die Jahre 1992 bis 2020 erstellt.
Nachdem sich die Chartervermittlung durch die X nicht wie von dieser prognostiziert entwickelt hatte, trennte sich B im Frühjahr 1994 von der X und schloss sich der Eignergemeinschaft Y an, die in Eigenregie einen eigenen Büroraum und eine eigene Organisation am Stützpunkt unterhielt. Die Eignergemeinschaft schaltete Werbeanzeigen, nahm Kontakt mit Charteragenturen auf und trat auf Messen und Bootsausstellungen auf.
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