I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie sind beide als Steuerberater tätig. Am 25. April 1977 sandte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) einen nach § 165 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (
Mit Schreiben vom 23. September 1977 beantragten die Kläger "wegen des behaupteten Posteingangs des obigen Einspruchs - erst am 03.06.1977 -" Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §
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