FG München, vom 21.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 4784/98
BFH - Urteil vom 03.02.2004 (VII R 30/02) - DRsp Nr. 2004/5323
BFH, Urteil vom 03.02.2004 - Aktenzeichen VII R 30/02
DRsp Nr. 2004/5323
»Die Zustellung eines Verwaltungsaktes an den Betroffenen persönlich führt in der Regel auch dann zur Wirksamkeit der Bekanntgabe und dem Lauf der durch diese ausgelösten Rechtsbehelfsfrist, wenn für das Verwaltungsverfahren ein Bevollmächtigter bestellt, eine schriftliche Vollmacht für diesen jedoch nicht vorgelegt worden ist.«