I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die bei der Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Im Streitjahr erzielte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für die Jahre vor dem Streitjahr 1978 hatten die Kläger Einkommensteuererklärungen abgegeben, in denen sie neben den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit auch Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erklärt hatten.
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