I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1978 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem im Jahre 1910 errichteten Gebäude, das auf ihn im Erbgang von seiner am 18. Februar 1974 verstorbenen Mutter übergegangen ist. Diese war nach Angaben des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) bei der Einkommensteuer nicht erfaßt.
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