Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Organträgerin mehrerer Gesellschaften, die Buchhandel betreiben und Druckerzeugnisse verlegen, u.a. auch der B Verlag GmbH (GmbH).
Im Rahmen einer bei der Klägerin und ihren Organgesellschaften durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß in der Handelsbilanz der GmbH zum 31. Dezember 1985 im Rahmen passivierter Druckdarlehen auch Druckbeihilfen aus der Zeit seit 30. April 1983 in Höhe von 19456 DM erfaßt worden waren. Die Beihilfen waren der GmbH aus Eigenmitteln der Autoren oder aus Mitteln der DFG gewährt worden. Wurde die Druckbeihilfe vom Autor selbst geleistet, enthielt der Verlagsvertrag u. a. folgende Bestimmungen:
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