BFH - Urteil vom 04.02.1986 (IX R 71/83) - DRsp Nr. 1996/12068
BFH, Urteil vom 04.02.1986 - Aktenzeichen IX R 71/83
DRsp Nr. 1996/12068
»1. Die Aufwendungen für den Ersatz eines bereits vorhandenen WC mit Druckspülung, eines kleinen Handwaschbeckens und einer freistehenden Badewanne durch eine Kunststoffbadewanne sind keine erstmaligen Maßnahmen nach § 82a Abs. 3EStDV und demgemäß nicht nach § 82a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 7 Nrn. 3 und 4 zu § 82aEStDV begünstigt.2. Eine Warmwasseranlage i.S. von Anlage 7 Nr. 7 zu § 82aEStDV liegt vor, wenn durch sie mehrere Zapfstellen in verschiedenen Räumen mit Warmwasser versorgt werden.«