I. Die Kläger sind Eheleute. 1978 kauften sie je zur ideellen Hälfte ein Grundstück, auf dem seinerzeit ein Einfamilienhaus errichtet wurde, zum Preis von ... DM, wovon ... DM auf das Bauwerk in seinem derzeitigen Zustand und ... DM auf den Grund und Boden entfielen. Zugleich traten sie an Stelle der Veräußerer in deren wegen der Gebäudeerrichtung mit einem Bauunternehmen geschlossenen Werklieferungsvertrag ein.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|