I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wohnte im Streitjahr 1975 zusammen mit seiner Ehefrau in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Seine fünf Kinder lebten in Spanien. Er erzielte ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bruttoarbeitslohn betrug 28.448 DM; der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) ermittelte Einkünfte in Höhe von 27.304 DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|