I. 1991 schloss die A-GmbH drei im Wesentlichen wort- und inhaltsgleiche notariell beurkundete Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern. Mit diesen Verträgen traten die als Zedenten bezeichneten Vertragspartner der als Zessionar bezeichneten GmbH ihre Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz --VermG--) hinsichtlich eines jeweils bezeichneten Grundbesitzes ab.
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