Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1993 in S beschäftigt. Dort hatte er eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 55 qm gemietet, von der aus er seine Arbeitsstätte in S aufsuchte. 1992 verlegte er seinen Hauptwohnsitz von S nach W, behielt aber seine Wohnung in S bei. In W bewohnte er zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau (Heirat 1994) ein Einfamilienhaus. Eigentümer dieses Einfamilienhauses war damals der Vater der Ehefrau, der es 1995 der Ehefrau schenkte. Die Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau des Klägers war seit 1991 als Arbeitnehmerin beschäftigt. Der Kläger beteiligte sich nach seinem Vortrag finanziell und persönlich am Haushalt in W. Gemeinsame Kinder hatten der Kläger und seine Lebenspartnerin nicht.
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