BFH - Urteil vom 04.05.1993 (VIII R 14/90) - DRsp Nr. 1996/9760
BFH, Urteil vom 04.05.1993 - Aktenzeichen VIII R 14/90
DRsp Nr. 1996/9760
»1. Überhöht vorgenommene AfA auf ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sind nicht in der ersten noch offenen Schlußbilanz zu korrigieren (Anschluß an das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 266/83, BFHE 152, 128, BStBl II 1988, 335).2. Bemessungsgrundlage der AfA für die Restnutzungsdauer bleiben die - ungekürzten - Anschaffungs- oder Herstellungskosten.«
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Erbengemeinschaft, deren Beteiligte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und den Gewinn durch Bestandsvergleich nach den § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.