BFH - Urteil vom 04.06.1986 (IX R 52/82) - DRsp Nr. 1996/12279
BFH, Urteil vom 04.06.1986 - Aktenzeichen IX R 52/82
DRsp Nr. 1996/12279
»1. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt bei erkennbar berechtigtem Interesse auf Veranlagung einen Antrag auf eine Steuerfestsetzung i.S. von § 155 Abs. 1 S. 3 AO (1977) auch dann dar, wenn eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen ist.2. Die Berichtigung der Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung nach § 129AO (1977) ist unzulässig, wenn das FA aufgrund einer Hinweismitteilung den Fall überprüft hat und im Rahmen dieser Überprüfung die Möglichkeit eines Rechtsirrtums nicht auszuschließen ist.«