I. Im Jahre 1975 fand bei der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) eine Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 1970 bis 1974 statt, die zum Erlaß eines Haftungsbescheides vom 15. Juli 1975 über eine Lohnsteuernachforderung von insgesamt 65.358 DM führte. In diesem Haftungsbescheid ist auf den als Anlage beigefügten Betriebsprüfungsbericht verwiesen. Der festgesetzte Lohnsteuerhaftungsbetrag gliedert sich nach dem Betriebsprüfungsbericht auf die folgenden Sachkomplexe auf, bei denen die Klägerin nach Auffassung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) den Lohnsteuerabzug unzutreffend vorgenommen haben soll:
a) Lohnsteuer auf Studienbeihilfen, die von
einer Stiftung an Kinder von aktiven und
ehemaligen Mitarbeitern der Klägerin
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