BFH - Urteil vom 05.02.1986
II R 245/82
Normen:
BewG (1965) § 75 Abs. 4, 5 ;
Fundstellen:
BFHE 146, 170
BStBl II 1986, 446
Vorinstanzen:
FG München,

BFH - Urteil vom 05.02.1986 (II R 245/82) - DRsp Nr. 1996/12088

BFH, Urteil vom 05.02.1986 - Aktenzeichen II R 245/82

DRsp Nr. 1996/12088

»Es gibt keinen für das gesamte Bewertungsgebiet geltenden Erfahrungssatz, daß Flachdachbauten stets auf deren gewerbliche oder freiberufliche Nutzung schließen lassen. Deshalb wird ein Wohngrundstück in seiner Eigenart als bewertungsrechtliches Einfamilienhaus nicht dadurch wesentlich beeinträchtigt, daß an einen zweigeschossigen Bauteil mit einem Spitzdach ein eingeschossiger Bauteil mit einem Flachdach angebaut ist, in dem eine Arztpraxis betrieben wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 II R 249/81, BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172).«

Normenkette:

BewG (1965) § 75 Abs. 4, 5 ;

Gründe: