I. Mit Steuerbescheid vom 29. April 1982 wurde gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine GmbH- Grunderwerbsteuer in Höhe von 41.447,70 DM einschließlich Aufgeld festgesetzt. Der Einspruch der Klägerin blieb ohne Erfolg. Die Einspruchsentscheidung vom 22. Juli 1982 wurde der Klägerin mit eingeschriebenem Brief zugestellt und ausweislich des Vermerks auf der Einspruchsentscheidung am Donnerstag, dem 22. Juli 1982 zur Post gegeben. Die am 25. August 1982 zur Post gegebene Klage ging am Freitag, den 27. August 1982, beim Finanzgericht (FG) ein. Am 26. August 1982 ging beim Finanzamt (FA) eine Zweitschrift ein. Mit der Klage begehrte die Klägerin, den Grunderwerbsteuerbescheid und die Einspruchsentscheidung ersatzlos aufzuheben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|