I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat ihre Hauptwohnung in L. Daneben bewohnt sie aus privaten Gründen eine Mietwohnung in Hamburg, die als Nebenwohnung gemeldet ist. Wegen dieser Mietwohnung zog der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Klägerin mit Bescheid vom 22. Juni 1994 für die Streitjahre zur Steuer nach dem Zweitwohnungsteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg (
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