FG Berlin-Brandenburg, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 6372/04
BFH - Urteil vom 05.03.2008 (I R 56/07) - DRsp Nr. 2008/13051
BFH, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen I R 56/07
DRsp Nr. 2008/13051
Gründe:
I. Streitig ist, ob die so genannte erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu gewähren ist.
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