I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gehört einer Anwaltssozietät an, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist.
Außerhalb seiner Betätigung im Rahmen der GbR übernahm der Kläger mehrfach das Amt eines Testamentsvollstreckers. Die Umsätze hieraus für die Jahre 1971 bis 1981 waren zunächst von der GbR als eigene erklärt und dem ermäßigten Steuersatz unterworfen worden.
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