I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr geheiratet haben, nachdem der Kläger sich von seiner vorigen Ehefrau hatte scheiden lassen. Der Kläger erzielt als Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; die Klägerin ist als Arzthelferin nichtselbständig tätig.
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