BFH - Urteil vom 05.06.2007
VII R 30/06
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 4216/02

BFH - Urteil vom 05.06.2007 (VII R 30/06) - DRsp Nr. 2007/21454

BFH, Urteil vom 05.06.2007 - Aktenzeichen VII R 30/06

DRsp Nr. 2007/21454

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Für die Monate Mai bis Dezember 2000 gab der Kläger zwar Lohnsteueranmeldungen ab, abgeführt wurden die angemeldeten Beträge jedoch nicht. Am 9. März 2001 stellte der Kläger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, den das Insolvenzgericht zum Anlass nahm, sofort einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestellen. Am 1. Mai 2001 wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 14. Juli 2004 ist das Insolvenzverfahren, ohne dass es auch nur zu einer teilweisen Befriedigung der Insolvenzgläubiger gekommen ist, mangels Masse eingestellt worden.