BFH - Urteil vom 05.08.1986 (VII R 117/85) - DRsp Nr. 1996/12257
BFH, Urteil vom 05.08.1986 - Aktenzeichen VII R 117/85
DRsp Nr. 1996/12257
»Wird die dem Teilnehmer an einer Steuerberaterprüfung mündlich eröffnete Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Prüfung sei nicht bestanden, schriftlich bestätigt, so ist diese Entscheidung nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht schriftlich begründet ist.«