BFH - Urteil vom 05.10.1999 (VII R 88/98) - DRsp Nr. 2000/469
BFH, Urteil vom 05.10.1999 - Aktenzeichen VII R 88/98
DRsp Nr. 2000/469
»1. Der Finanzrechtsweg ist bei Maßnahmen der Bundesfinanzbehörden zur Beachtung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr im Rahmen des Markenrechts gegeben.2. Im Falle von markenrechtsverletzenden Parallelimporten kommt eine Grenzbeschlagnahme in Betracht.3. Auch im Falle von Parallelimporten kann eine Markenrechtsverletzung "offensichtlich" i.S. von § 146 Abs. 1MarkenG sein.«