I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische GmbH. Ihr Wirtschaftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Die Klägerin erwarb, vermietete und veräußerte Geräte der Unterhaltungselektronik. Mit Wirkung zum 30. September/ 1. Oktober 1979 übertrug sie ihr Betriebsvermögen einschließlich ihrer Kreditverbindlichkeiten, mit Ausnahme einer Beteiligung an der V-GmbH, auf die V-GmbH.
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