Auf die Beschwerde des Finanzamts (FA) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland- Pfalz vom 23. Mai 1986 4 K 139/83 hat der Senat durch Beschluß vom 21. Januar 1987 II B 126/87 die Revision zugelassen. Die Revision des FA wurde mit Urteil vom 28. November 1990 als unbegründet zurückgewiesen. Dem FA wurden die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Das Urteil gilt als am 20. Januar 1991 zugestellt (§ 3 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes - VwZG - i.V.m. § 53 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
Mit dem am 21. Januar 1991 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangenen Schriftsatz beantragen die Kläger, das Urteil gemäß § 109 FGO dahingehend zu ergänzen, daß dem FA auch die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auferlegt werden.
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