I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und die F-GmbH gründeten durch Gesellschaftsvertrag vom 9. Oktober 1970 die F-KG & Co. Komplementärin wurde die Klägerin und Kommanditistin die F-GmbH. Die Kommanditeinlage wurde auf 1 Mio DM festgesetzt. Die F-KG & Co. wurde am 28. Oktober 1970 in das Handelsregister eingetragen.
Am 9. Oktober 1970 waren Gesellschafter der Klägerin A als Komplementär sowie B und C als Kommanditisten. Am 10. April 1974 trat als weitere Komplementärin in die Klägerin die H-AG ein. Die Klägerin erhielt ihre jetzige Firma. Später trat an die Stelle von A die R-GmbH als Komplementärin ein. Gleichzeitig wurde A Kommanditist.
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