I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Jahren 1989 bis 1994 (Streitjahre) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Der Kläger, ursprünglicher Alleineigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks, übertrug mit notariellem Vertrag vom September 1988 einen halben Miteigentumsanteil daran auf die Klägerin. Das Gebäude ist seit Juli 1984 in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Nachdem das ursprünglich für das Grundstück bestehende Mietverhältnis zum 30. Juni 1986 beendet worden war, wurde das Gebäude mit einem Kostenaufwand von insgesamt 371 635,97 DM renoviert und saniert (und zwar 1987: 110 318,38 DM; 1988: 224 451,02 DM; 1989: 30 660,33 DM; 1990: 6 206,24 DM).
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