I. Seit Anfang 1970 plante der Kläger und Revisionskläger (Kläger) die Errichtung eines Beleg-Krankenhauses in H. Zur Verwirklichung des Projekts führte er Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und mit dem Bauern L. Diesem und dessen Ehefrau gehörte das ca. 44.000 qm große unbebaute Grundstück Gemarkung H Flur 17 Flurstück 10/1, auf dem das Krankenhaus errichtet werden sollte. Mit notariellem Vertrag vom 11. Februar 1971 erwarb der Kläger zusammen mit seiner Ehefrau ein 22.303 qm großes Trennstück (später Flurstück 10/5) aus dem vorbezeichneten Grundstück. Die Anschaffungskosten betrugen 231.342 DM. Am 25. Januar 1972 wurde die Klinik des Facharztzentrums H GmbH -später N-Klinik in H GmbH- (GmbH) gegründet. Am Stammkapital der GmbH waren der Kläger mit 12.000 DM, der Kaufmann K.M. sowie Rechtsanwalt Dr.M mit je 4.000 DM beteiligt.
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