I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist die Rechtsnachfolgerin der K-GmbH. Sie ist aus der K-GmbH durch Umwandlung zum 31. Dezember 1969 hervorgegangen. Die Beigeladene, ebenfalls eine GmbH & Co. KG, ist die Rechtsnachfolgerin der S-KG.
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