I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) lehnte den Antrag der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), ihr für die Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter eine Investitionszulage gemäß §
Der Einspruch blieb ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben.
Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung des §
Das FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Die Klägerin beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Revision ist unbegründet.
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